Intervention

Unterstützung im Ernstfall

Wer von sexualisierter Gewalt betroffen ist, ausgeübt durch haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende, kann sich an verschiedene Fachstellen wenden (siehe Unterstützung für Betroffene).

Wer Kenntnis von einem Vorfall oder einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeitende hat, bezieht die unabhängige meldebeauftragte Person (umP) des Kirchenkreises ein. 

Meldung eines Vorfalls

Unabhängige meldebeauftragte Person (umP)

Mitarbeitende im Kirchenkreis, die Informationen über Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt durch Haupt- und/oder Ehrenamtliche haben, müssen sich nach dem Präventionsgesetz der Nordkirche für Beratung und/oder eine Meldung an die unabhängige meldebeauftragte Person (umP) des Kirchenkreises wenden (§6 PrävG).

Unabhängige meldebeauftragte Person (umP) im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein 

Anaïs Abraham
Mobil: 0173 2598 282
E-Mail: ump@kirchenkreis-hhsh.de
 

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