Meldung eines Vorfalls
Unabhängige meldebeauftragte Person (umP)
Mitarbeitende im Kirchenkreis, die Informationen über Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt durch Haupt- und/oder Ehrenamtliche haben, müssen sich nach dem Präventionsgesetz der Nordkirche für Beratung und/oder eine Meldung an die unabhängige meldebeauftragte Person (umP) des Kirchenkreises wenden (§6 PrävG).
Unabhängige meldebeauftragte Person (umP) im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Anaïs Abraham
Mobil: 0173 2598 282
E-Mail: ump@kirchenkreis-hhsh.de