Prävention sexualisierter Gewalt

Auftrag

Der aktive Schutz vor sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen in der Evangelischen Kirche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller dort tätigen Menschen. Der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein mit der Fachstelle Prävention berät Kirchengemeinden und Einrichtungen, wie sie Menschen vor sexualisierter Gewalt schützen können und unterstützt sie, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln.

Prävention

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Fachstelle Prävention berät, schult und unterstützt im Kirchenkreis Menschen in Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen bei Fragen rund um das Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt und bei der Entwicklung von Schutzkonzepten.

Frederike von Geisau
Präventionsbeauftragte
Telefon: 040 558 220-527
E-Mail: praevention@kirchenkreis-hhsh.de

Fachstelle Prävention
Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Stapelstraße 8 b
22529 Hamburg

Nicole Schumann
Assistenz
Telefon: 040 558 220-526
E-Mail: praevention@kirchenkreis-hhsh.de  

Präventionsgesetz der Nordkirche

Schutz ist Pflicht

„Kirchliche Träger sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, insbesondere anvertraute Kinder und Jugendliche, vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ (§ 4, Abs. 1 Präventionsgesetz)

Das Präventionsgesetz der Nordkirche finden Sie hier: www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/40916

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